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Ziele und Entwicklung der EEG-Umlage

Die Förderkosten, die aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen, werden auf die Stromverbraucher umgelegt. Daher rührt auch der Begriff EEG Umlage. Zwar handelt es sich bei der Umlage nicht um eine Steuer, der Betrag ist aber fester Bestandteil des Strompreises, den der Kunde monatlich zu zahlen hat. Stromintensive Unternehmen sind dagegen von der Umlage befreit. Wie der Name schon vermuten läßt, soll mit dem Gesetz die Entwicklung und der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden.

Entwicklung der EEG-Umlage seit 2003

Neben der Absicht einer dauerhaften Energieversorgung durch erneuerbare Energien spielt auch der Umweltschutzgedanke und die Nachhaltigkeit eine Rolle. Vorläufer des EEG ist das Stromeinspeisungsgesetz über die Einspeisung von Strom aus regenerierbaren Energien aus dem Jahr 1990. Die verbindliche Regelung war auch deshalb notwendig, weil Strom aus erneuerbaren Energien, mit Ausnahme der Wasserkraft, zumeist von kleinen Unternehmen erzeugt wurde, die auf diese Weise gegen die großen Stromerzeuger geschützt werden sollten.

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Die Regelung und die daraus resultierende Vergütung für die Erzeuger führte zu einer Verbesserung der bestehenden Anlagen und setzte Investitionen für den Bau zahlreicher neuer Windkraftanlagen frei. Für Solaranlagen reichten die Vergütungen allerdings nicht aus, um kostendeckend arbeiten zu können.

Das 100.000-Dächer-Progamm

Mit dem sogenannten 100.000-Dächer-Progamm wurde die Förderung des Solarstroms Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes. In den Jahren 1999 bis 2003 erhielten Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen Kredite mit niedrigen Zinsen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wenn sie auf den Dächern ihrer Häuser oder Unternehmen Photovoltaikanlangen errichteten. Die Förderung lief Ende 2003 aus, da die festgeschriebene Höchstgrenze erreicht war. Um Solarstrom weiterhin zu fördern, wurde ab 2004 die Einspeisung und Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Netz vom Gesetzgeber entsprechend angepasst.

EEG Gesetzesänderung 2012

Im Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag diverse Änderungen des EEG, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft traten. Die Gesetzesänderung betrifft unter anderem das Bonus-System für den Bereich Bioenergie und insgesamt die Einspeisetarife. Um den Bau von Gasspeichern an Biogasanlagen zu fördern, wurde eine sogenannte Flexibilitätsprämie ausgesetzt. Außerdem wurden die Speicher von Netzentgelten befreit, um eine Doppelveranlagung zu vermeiden. Für erneuerbare Energie durch Biomasse ist seit 2012 ein vereinfachtes Vergütungssystem gültig. Bei vier Anlagekategorien bewegt sich die Grundvergütung zwischen 6 und 14,3 Cent pro Kilowattstunde. Eine weitere Veränderung des EEG hat sich durch die Photovoltaik-Novelle ergeben. Dabei wurden die Vergütungsklassen neu gestaltet und die Größe auf 10.000 Kilowatt begrenzt. Die Vergütungssätze liegen seit April 2012 zwischen 13,5 und 19,5 Cent für die Kilowattstunde. Auch für den Gesamtausbau der Photovoltaik in Deutschland wurde eine Grenze gezogen. Sie liegt bei 52 GW. Bei der Verabschiedung der Novelle betrug der aktuelle Bestand 27 GW. Die Ausbaurate soll nun jährlich 2,5 bis 3,5 GW betragen. Mit der Bezeichnung "Marktintegrationsmodell und Eigenverbrauchsbonus" wird in der Photovoltaik-Novelle die Vergütung von Anlagen zwischen 10 kW und 1.000 kW beschrieben. Nach der neuen Gesetzeslage werden für diese Anlage nun 90 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge vergütet. Der Zaubau des "Ausbaukorridors" wird stufenweise zwischen 1 Prozent bis 2,8 Prozent angehoben und wird bei Unterschreitung dementsprechend abgestuft oder ganz ausgesetzt.

EEG Anteil der Fremdkosten 56 Prozent

Die EEG Umlage setzt sich im Wesentlichen aus drei Kompetenten zusammen. Das ist zunächst die Kernumlage, die die tatsächlichen Differenzkosten enthält. Falls im Vergleich zum Vorjahr ein Kostenausgleich erforderlich ist, wird dieser hinzugerechnet. Die Liquiditätsreserve des Erzeugers erneuerbarer Energien darf maximal 10 Prozent betragen. Aber die Umlage setzt sich nicht ausschließlich aus den Förderkosten für die regenerativen Energien zusammen. Es gesellen sich noch verschiedene Fremdkosten hinzu, die letztendlich zum Anstieg der Umlage führen. Wobei der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen. Das gilt für die Berechnungen der Umlage für 2013, die in zwei Punkten voneinander abweichen.

Der BEE setzt bei seiner Analyse mit 4,3 Cent pro Kilowattstunde den durchschnittlichen Preis an der Strombörse im Zeitraum Januar bis einschließlich September 2012 an. Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen als Berechnungsgrundlage 5,1 Cent/Kilowattstunde und rechnen dabei rechtliche Vorgaben hinzu. Die Vorhersage für 2013 basiert beim BEE auf einem Liquiditätsspielraum von 3 Prozent, während der ÜNB 10 Prozent zur Grundlage seiner Berechnungen nimmt. Der Anstieg der EEG Umlage 2013 im Vergleich zu 2012 ist weniger den Förderkosten zu verdanken, die laut BEE nur etwa die Hälfte der EEG Umlage betragen. Bei etwa 56 Prozent der Kosten handelt es sich um Fremdkosten. Aufgeschlüsselt auf die erneuerbaren Energien schlagen die Förderkosten für Solarstrom mit 60 Prozent (1,38 Cent pro Kilowattstunde), für Biomasse-Kraftwerke mit 28 Prozent (0,63 Cent für eine Kilowattstunde) und für die Windkraft mit 10 Prozent (0,22 Cent je kWh) zu Buche.

Wirtschaftswachstum durch EEG

Das EGG ist mittlerweile für viele Länder zum Vorbild geworden. Weltweit haben bislang 65 Staaten ein vergleichbares Gesetz verabschiedet. In Deutschland betrug der Anteil der regenerativen Energien am Stromverbrauch im Jahr 2000 gerademal 6,4 Prozent. Das EEG hat bewirkt, dass der Anteil konstant gestiegen ist und 2012 bereits 25 Prozent betrug. Der relativ hohe Verbrauch erneuerbarer Energien hat gleichzeitig den Effekt, dass Treibhausgase eingespart werden. 2010 betrug die Einsparung bereits 74 Millionen Tonnen. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten hat das Erneuerbare Energien Gesetz zu unter positiven Entwicklung beigetragen. Die Branche zählt zur wachstumsstärksten in Deutschland und beschäftigt über 380.000 Menschen.

Die intensive Förderung der erneuerbaren Energien hat auch bewirkt, dass deutsche Unternehmen in vielen Bereichen der regenerativen Energie in der Technologie führend sind. Von der insgesamt erfreulichen Entwicklung ist vor allem der ländliche Raum in Deutschland betroffen. So konnte sich zum Beispiel im Jahr 2007 der Fiskus in Nordfriesland über neun Millionen Einnahmen an Gewerbesteuer freuen. Das war immerhin ein Anteil von zehn Prozent am gesamten Gewerbesteueraufkommen in der Region. Die zahlreichen Standorte auf dem Land für die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sorgen außerdem für eine Wertschöpfung aus Wartung und Service, Errichtung und Produktion. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze gerade in den strukturschwachen ländlichen Regionen.

Ausblick zur EEG Umlage

Das Erneuerbare Energiegesetz wird in den nächsten Jahren noch Änderungen erfahren. Zur Zeit ist es den Verbrauchern nur schwer zu vermitteln, dass sie die Umlage für die energieintensiven Unternehmen mit übernehmen müssen. Gleichzeitig sind die Preise an der Strombörse gesunken, ohne dass die Preissenkung an die Verbraucher weitergegeben wird. Für die Zukunft gilt es demnach, das Gesetz so zu überarbeiten, dass einerseits das rasche Wachstum der regenerativen Energien beibehalten beziehungsweise noch forciert wird und andererseits die Kunden moderate Preise für ihren Stromverbrauch bezahlen.

Um noch mehr Akzeptanz zu erreichen, darf auch eine stärkere Beteiligung der Industrie an der EEG Umlage kein Tabu sein. Zu den Kritikern der Privilegien für die Industrie hat sich jüngst auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gesellt. Die Ausnahmeregeln würden bewirken, dass "in gewisser Weise mangelnder Effizienzzuwachs im Strombereich" privilegiert werde, ließ das Amt verlauten. Bisher gelten die Anforderungen an die Unternehmen an Effizienz nur, wenn sie mehr als zehn Gigawatt pro Jahr verbrauchen. Es genügt schon, wenn die Firmen nachweisen, dass sie ein Energiemanagementsystem haben.

Die Entlastung der großen Strombezieher belastet sowohl die normalen Haushalte als auch viele kleine Unternehmen. Während der Entlastungsbetrag im Jahr 2012 auf fünf Milliarden Euro beziffert wird, prognostiziert das Bundesamt, das auch über die Anträge der Firmen entscheidet, für 2013 eine Steigerung auf sieben Milliarden Euro. Nach dem die Verhandlungen zur Strompreisbremse am Widerstand einiger Bundesländer gescheitert sind wird mit einem weiteren Anstieg der Strompreise gerechnet.

Der Bundesumweltminister will einen neuen Anlauf unternehmen und hofft auf das Einlenken der Länder, die gegen die Strompreisbremse votiert haben. Ziel ist es, die derzeitige Umlage von 5,3 Cent stabil zu halten. Dazu soll die Industrie stärker als bisher an der Umlage beteiligt werden. Gleichzeitig sind Kürzungen bei den regenerativen Energien vorgesehen. So sollen Altanlagen der erneuerbaren Energie mit ein bis eineinhalb Cent pro kW belastet werden. Fraglich ist allerdings, ob dies nicht ein Eingriff in den vom Grundgesetz gewährten Vertrauensschutz wäre.

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Weiterführende Informationen

[1] Informationsplattform der Deutschen Übertragungsnetzbetreiber zum Thema EEG-Umlage

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