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Stromversorgung bei Umzug und Wohnungswechsel

Wer umzieht, hat eine Fülle an Punkten auf endlosen Checklisten zu beachten. Dazu gehört auch die Ummeldung beziehungsweise Neuanmeldung bei dem bisherigen Stromanbieter oder einem Unternehmen nach eigener Wahl. Den Stromanbieter darf der Kunde im Übrigen jederzeit wechseln, ob ein Umzug ansteht oder nicht. Doch ein Wohnungswechsel bietet sich in aller Regel besonders an, noch einmal ganz genau auf die Angebote der Konkurrenz zu schauen.

Stromversorgung bei Umzug und Wohnungswechsel

Kann ich meinen alten Vertrag behalten?

Bei einem Fernumzug ist ein Wechsel des Stromversorgers der Normalfall, aber es lohnt sich auch innerhalb des Heimatortes, alle Möglichkeiten anlässlich eines Umzugs noch einmal gründlich zu überprüfen. Zudem kann sich die persönliche Lage des Kunden durch den Umzug geändert haben: Single statt Großfamilie, der Wechsel in eine größere beziehungsweise kleinere Wohnung, in Hauseigentum oder umgekehrt in eine Mietwohnung, der Umzug von einer per se wärmeren Dachwohnung in eine kältere Etage und manches mehr. Die unterschiedlichen Tarife der vielen Anbieter sind auf ebenso unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten.

Allerdings sind wie bei jedem Vertrag die festgesetzten Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters zu beachten. Wer im Voraus weiß, dass er öfter den Wohnort wechseln wird - beispielsweise aufgrund des Berufes -, sollte sich nach Möglichkeit von vornherein nicht langfristig binden. Die Chance, dass der Stromversorger ebenfalls an den neuen Wohnort liefern kann, der vielleicht Hunderte von Kilometern entfernt ist, ist gering. Kurze Zeiträume wie eine Dreimonatsfrist sind dagegen auch im Rahmen eines recht überraschenden Umzugs noch überschaubar und gut zu handhaben.

Wer seinen Stromanbieter mitnehmen möchte, kümmert sich am besten sechs Wochen oder auch schon zwei Monate früher darum - das gilt natürlich auch für den Wunsch nach einem neuen Unternehmen. Am einfachsten und schnellsten lässt sich dies meist per Telefon erledigen. Die erste Frage, wenn ein Wechsel nicht von vornherein gewünscht wird, muss lauten: Kann der alte Anbieter den neuen Wohnort überhaupt beliefern? Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes oder im nahen Umland dürfte das kein Problem sein, hier genügt die neue Adresse und der Zeitpunkt, ab welchem Stichtag der Strom dorthin geliefert werden soll - schon am ersten Tag in den neuen vier Wänden sollte Strom vorhanden sein.

Anbieterwechsel bei einem Umzug

In weit entfernten Städten kann es dagegen sein, dass ein neuer Anbieter gefunden werden muss. Auch dafür ist es hilfreich, sich rechtzeitig darum zu kümmern. So bleibt Zeit für die Suche. Einen schnellen Überblick liefert das Internet. Wer besondere Anforderungen, beispielsweise Umweltverträglichkeit, Preise, Service und andere Leistungen, im Auge hat, kann auch nach Testurteilen suchen und weitere Informationen zurate ziehen.

Der Anbieterwechsel bei einem Umzug erfolgt ebenso wie in allen anderen Fällen eines Wechsels. Der neue Anbieter wird über Adresse und Zeitpunkt informiert sowie über mögliche Fristen, die erst eine spätere Kündigung zulassen. Die Kündigung bei dem bisherigen Anbieter überlässt man am besten dem neuen Unternehmen - das Prozedere ist ähnlich wie bei Krankenkassen und Banken: Als Neukunde muss man sich nicht selbst darum kümmern, sondern erhält irgendwann die Endabrechnung des bisherigen Anbieters und die erste Rechnung des neuen Anbieters mit neuen Preisen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wer die Frist in der Hektik des Umzugs versäumt hat, wird automatisch von dem örtlichen Stromanbieter am neuen Wohnort beliefert - ohne Strom muss niemand bleiben. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Ortes bleibt es natürlich bei demselben Anbieter. War diese Übernahme in einem anderen Ort mit neuem Versorger so nicht gewollt, bleibt die Kündigung fristgerecht zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats. Ab dann darf ein Anbieter nach Wahl Strom liefern. Hier muss daher innerhalb von vier Wochen nach dem Umzug die Suche nach einem neuen Anbieter aufgenommen und zeitnah abgeschlossen werden, damit sich die Frist nicht ungeplant durch einen unumgänglichen Vertrag mit diesem Anbieter weiter verlängert und die vielleicht ungünstigen Kündigungsfristen des neuen Anbieters greifen - ganz abgesehen von den Preisen, die eventuell nicht die für den jeweiligen Kunden vorteilhaftesten sind.

Abschlussrechnung, Verbrauch und Zählerstand

Wer den bisherigen Stromanbieter weiterhin nutzen möchte und kann, teilt diesem neben der neuen Adresse und dem Startdatum in den neuen Räumen auch den Zählerstand der alten Wohnung mit. Wo sich der Zähler befindet, sollte jeder Mieter oder Eigentümer wissen: Meist ist er im Keller angebracht, mögliche Plätze sind aber auch das Treppenhaus oder - das ist am einfachsten - in der eigenen Wohnung. In dem Übergabeprotokoll mit dem Vermieter wird bei Mietwohnungen der jeweilige Zahlenwert festgehalten. Diese Daten, dazu die Zählernummer, den eigenen Namen und die Anschrift erhält der bisherige Stromversorger - und zwar unabhängig davon, ob er eventuell auch der neue Anbieter sein wird. Spätestens in diesem Zusammenhang sollte der Kunde auch an den Nachsendeantrag bei der Post denken, damit ihn die Rechnungen beziehungsweise Abrechnungen alle pünktlich erreichen.

Die spätere Kontrolle der Kontoauszüge sollte für jeden Stromkunden selbstverständlich sein, ebenso die der Abschlussrechnung und der ersten Stromrechnung für die neue Wohnung. Bei diesen Kontrollen ist es unerheblich, ob es sich um den alten oder einen neuen Stromversorger handelt. Wichtig ist allein die Feststellung, dass jeweils eine korrekte Abrechnung erfolgt ist. Dabei sind auch die Nachzahlungen oder Gutschriften zu beachten, die in der Endabrechnung aufgelistet werden müssen. Beim Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise dann später bei einem eventuellen Wechsel läuft der Prozess ebenso ab: Zählerstände ablesen, Zählernummer notieren und mit allen Daten an den gewünschten oder bisherigen Stromanbieter senden.

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