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Was Sie über Ihre Stromabrechnung wissen sollten

Jeder Haushalt in Deutschland erhält Jahr für Jahr um etwa die gleiche Zeit die Stromrechnung, die nicht immer einen Anlass zur Freude darstellt. Kräftige Nachzahlungen sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Oftmals lassen sich Nachzahlungen allein durch Strompreiserhöhungen im jeweiligen Abrechnungszeitraum erklären. Ein anderer Grund kann natürlich auch ein erhöhter Stromverbrauch sein, der seinerseits wiederum die verschiedensten Ursachen haben kann.

Stromrechnung

In manchen Fällen stimmt jedoch auch einfach die Stromabrechnung nicht. Aus diesem Grund sollte sich jeder Verbraucher die Jahresabrechnung genau durchsehen, auch wenn diese auf den ersten Blick nur schwer nachzuvollziehen zu sein scheint. Jedoch sollte sich der Kunde hiervon nicht entmutigen lassen, denn die meisten Stromrechnungen sind nach dem gleichen Muster aufgebaut.

Was sind Abschlagszahlungen?

Generell ist es üblich, dass die monatlichen Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Betrag für den Jahresverbrauch in der Abrechnung verrechnet werden. Wenn Sie beispielsweise einen Abschlag von 50 Euro im Monat an den Stromanbieter abführen, ergibt dies eine jährliche Summe von 600 Euro. Diese 600 Euro subtrahiert Ihr Anbieter vom Betrag der Jahresrechnung. Dasselbe gilt für Vorauskasse-Tarife, bei denen der Kunde zu Beginn der Vertragslaufzeit einen bestimmten Jahresabschlag abführt.

Wo finde ich welche Angaben in der Stromrechnung?

Auf den ersten Blick mag die Stromabrechnung ein Mysterium sein, denn die Menge an aufgeführten Posten und Zahlen hat sicherlich schon jeden Verbraucher mindestens einmal verwirrt. Wie jedoch bereits erwähnt, folgen die meisten Stromrechnungen einem bestimmten System.

Eine Stromabrechnung muss stets wichtige persönliche Angaben, wie beispielsweise die Rechnungsnummer, die Stromzählernummer und die Kundennummer enthalten. Die letzten beiden Nummern sind sehr wichtige Angaben, damit Sie als Kunde identifiziert werden können. Aus diesem Grund sollten Sie diese Zahlen stets bereitlegen, wenn Sie Ihren Stromanbieter anrufen. Sie können durch die Angabe Ihrer Kundennummer und der Nummer Ihres Stromzählers schnell in der Datenbank des Stromversorgers gefunden werden und man kann Ihnen entsprechend schnell bei Problemen oder Fragen helfen. Solange Sie bei einem Anbieter bleiben, wird Ihre Kundennummer stets gleich bleiben. Die Zählernummer befindet sich auf Ihrem Stromzähler und identifiziert die Verbrauchsstelle, also Ihre Wohnung. Sollten Sie über mehrere Stromzähler verfügen, finden Sie diese getrennt in der Rechnung aufgeführt. Sollten Sie Nachfragen zu einer bestimmten Rechnung haben, müssen Sie Ihrem Anbieter die Rechnungsnummer nennen.

Neben diesen persönlichen Daten finden Sie des Weiteren Angaben zum Verbrauch in Ihrer Stromrechnung, wie beispielsweise den Gesamtverbrauch, den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand des Stromzählers. Die einzelnen Zählerstände geben Auskunft zum Stromverbrauch. Der in der Abrechnung verbrauchte Strom kann durch die Differenz der Zählerstände bestimmt werden. Haben Sie während des Abrechnungszeitraums den Stromtarif gewechselt, werden die Zählerstände für die einzelnen Zeiträume separat aufgeführt. Der Gesamtverbrauch setzt sich aus der Summe der Verbräuche der einzelnen Abrechnungsperioden zusammen. Sollten Sie über mehrere Stromzähler verfügen, müssen Sie diese Gesamtverbräuche noch addieren, damit Sie den Endverbrauch erhalten. Das Ablesen des Zählerstandes kann von Ihnen durchgeführt werden. Alternativ hierzu wird ein Mitarbeiter Ihres Stromversorgers den Zählerstand ermitteln. Die Art und Weise, wann und wie der Zählerstand ermittelt wird, ist in aller Regel auch auf der Rechnung angegeben.

Zu den besonders wichtigen Daten in Ihrer Stromabrechnung zählen Angaben rund um den jeweiligen Tarif bzw. Strompreis. Hier finden Sie Informationen

  • zum Arbeitspreis,
  • zum Abschlagsbetrag,
  • zum Rechnungsbetrag,
  • zum Grundpreis,
  • zum jeweiligen Tarif,
  • zur Fälligkeit der Abschlagszahlungen

Durch den Tarif wird letztlich festgelegt, wie viel Sie für den genutzten Strom bezahlen müssen. Sowohl der Name des Tarifs als auch die gültigen Preise müssen klar auf der Rechnung ersichtlich sein. Wenn sich der Tarif und damit die Strompreise innerhalb des Abrechnungsjahres geändert haben sollten, werden Sie auf der Rechnung zusätzlich eine entsprechende Tarifzuordnung zu den jeweiligen Abrechnungszeiträumen finden. Die Höhe der Stromrechnung setzt sich letztlich aus Ihrem Verbrauch sowie dem Arbeits- und dem Grundpreis zusammen. Durch den Grundpreis kann der Stromanbieter seine Fixkosten abdecken. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis hingegen wird vom Anbieter in Cent pro Kilowattstunde angegeben.

In den Bereich der Abschläge fallen alle geleisteten Zahlungen, die Sie während der Abrechnungsperiode abgeführt haben. Der Rechnungsbetrag setzt sich letztlich aus der Differenz zwischen Gesamtbetrag für Lieferungen und Abschlagsbeträgen zusammen. Somit haben Sie entweder ein Guthaben beim Stromversorger und bekommen zu viel entrichtete Beiträge zurück oder müssen einen bestimmten Betrag nachzahlen. Die Höhe der Abschlagszahlungen für den kommenden Abrechnungszeitraum wird anhand des letzten Jahresverbrauchs und des aktuellen Strompreises ermittelt.

Stimmt meine Stromabrechnung?

Sie sehen bereits auf der ersten Seite Ihrer Rechnung den Stromverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in der Einheit Kilowattstunden sowie den Vorjahresverbrauch. Durch diesen Vergleich können Sie auf den ersten Blick erkennen, ob es auffällige Abweichungen geben sollte. Hierfür können verschiedene Ursachen infrage kommen:

  • Anschaffung neuer elektrischer Geräte, die vergleichsweise viel Strom benötigen
  • wenn mehr oder weniger Personen in Ihrem Haushalt leben
  • Stromdiebstahl
  • Defekter Stromzähler

Wie kann ich den Verbrauch kontrollieren?

Strategie 1:
Schalten Sie alle Sicherungen an Ihrem Sicherungskasten aus. Gehen Sie zu Ihrem Stromzähler, der sich im Heizungsraum oder im Keller befindet und beobachten Sie diesen. Das eingebaute Rädchen dürfte sich nun nicht mehr drehen. Sollte dies jedoch der Fall sein, nutzt eine andere Person Ihren Strom. Am besten informieren Sie umgehend Ihren örtlichen Stromversorger.

Strategie 2:
Auch wenn es vielleicht aufwändig sein mag: lesen Sie Ihren Verbrauch über einen Zeitraum von ein paar Wochen regelmäßig ab. Somit können Sie schnell herausfinden, wann der Stromverbrauch besonders hoch ist. Sollte dieser jedoch von Woche zu Woche stark schwanken, obwohl Sie stets dieselben Geräte benutzen, ist dies ein Indiz dafür, dass entweder jemand anderes Ihren Strom nutzt oder Ihr Stromzähler defekt sein könnte.

Strategie 3:
Um „Stromfresser“ im Haushalt aufzuspüren, kann ein Messgerät wertvolle Dienste leisten. Ein solches Gerät können Sie bei vielen örtlichen Stromversorgern kostenfrei ausleihen. Nun können Sie feststellen, wie viel Strom das jeweilige Gerät täglich oder stündlich verbraucht, wobei der Messzeitraum Ihnen überlassen bleibt.

Strategie 4:
Sollte sich der angestiegene Stromverbrauch immer noch nicht erklären lassen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Ihren örtlichen Stromversorger zu kontaktieren, um die Wartung Ihres Stromzählers zu verlangen. Dieser ist auch für die Zählerwartung zuständig, wenn Sie Ihre elektrische Energie von einem anderen Anbieter beziehen sollten. Die Zählerprüfung sollte von Ihnen schriftlich beantragt werden. Sollte der Zähler defekt sein, werden die anfallenden Kosten für die Auswechslung vom örtlichen Stromversorger übernommen. Wenn nach der Überprüfung durch das Eichamt feststeht, dass der Stromzähler nicht defekt ist, müssen Sie die anfallenden Kosten in Höhe von etwa 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Was kann ich bei falschen Verbrauchsdaten tun?

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Stromrechnung Fehler enthält, sollten Sie als erstes Ihren Stromanbieter kontaktieren. Hierzu benötigen Sie Ihre Kundennummer, die Stromzählernummer sowie die jeweilige Rechnungsnummer. Sollte der Fehler beim Stromversorger liegen und sieht dieser seinen Fehler nicht ein, haben Sie als Kunde das Recht, die jeweilige Stromabrechnung nicht zu begleichen. Dies gilt zumindest solange, bis die Richtigkeit der Rechnung nachgewiesen worden ist.

Immer wieder kommt es nach einem Anbieterwechsel vor, dass man eine Stromabrechnung von seinem alten Anbieter erhält, bei dem man jedoch kein Kunde mehr ist. Dies liegt daran, dass viele Anbieter die Daten ihrer ehemaligen Kunden nicht vollständig aus ihren Datenbanken löschen. In diesem Fall ist man selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, die jeweilige Rechnung zu begleichen. Sie sollten sodann die Rechnung an den Stromversorger zurücksenden und in einem separaten Schreiben deutlich machen, dass Sie kein Kunde mehr sind und die jeweilige Stromrechnung nicht bezahlen werden. Der Stromanbieter wird daraufhin den Sachverhalt prüfen.

Bei falschen Verbrauchsdaten besteht der Königsweg sicherlich darin, zunächst den Anbieter zu kontaktieren. Eventuelle Ungereimtheiten lassen sich vielfach bereits telefonisch klären. Sollten die falschen Verbrauchsdaten durch den Stromanbieter entstanden sein, hat der Kunde das Recht, die Behebung des Fehlers einzufordern. Dies kann im äußersten Fall auch gerichtlich eingeklagt werden.

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